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Förderverein freie Netzwerke kündigen

Nach der Mindestlaufzeit kannst du Handy- und Internetverträge jederzeit mit einem Monat Frist kündigen (§ 56 TKG).

Anschrift laut Bundesnetzagentur
Förderverein freie Netzwerke e.V.
c/o Rabener/Rau
Stephanstraße 10
10559 Berlin
E-Mail
noch nicht geprüft
Online-Kündigung
nicht hinterlegt
Wenn nichts passiert
Schlichtungsstelle der Bundesnetzagentur

Aus dem Verzeichnis der gemeldeten Telekommunikationsunternehmen der Bundesnetzagentur, Stand 01.10.2026.