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Selbst melden musst du dich nur bei einem Todesfall und wenn du an eine Adresse ziehst, für die schon jemand zahlt. Daneben gibt es die Befreiung auf Antrag.

Anschrift laut Impressum
wird ergänzt
E-Mail
nicht veröffentlicht
Online-Kündigung
nicht hinterlegt
Wenn nichts passiert
Schlichtung für Verbrauchergeschäfte

Geprüft auf ris.bka.gv.at am 31.10.2026.